Mit der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus profitieren Versicherte von der Best-Leistungsgarantie und der Besserstellungsklausel/Besitzstandsgarantie: Bietet ein anderer Versicherer bessere Leistungen oder war der Vorvertrag günstiger, wird im Schadenfall zu Ihren Gunsten reguliert – unter klar geregelten Voraussetzungen und Ausschlüssen.
1. Best-Leistungsgarantie
Sollte ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Hausratversicherung mit weitreichenderem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen als der Versicherer anbieten, werden wir im Schadenfall:
- a) den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern,
- b) die Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der Entschädigungsgrenze des anderweitigen Versicherers, jedoch maximal bis zu der diesem Vertrag zugrunde liegenden generellen Versicherungssumme erweitern,
- c) die Selbstbeteiligungen, sofern es sich nicht um generell zum Vertrag vereinbarte handelt, auf die Höhe solcher eines anderweitigen Vertrages reduzieren.
2. Benannte Einschlüsse:
Es muss sich um benannte Einschlüsse ohne Zuschlagsbeitrag handeln. Deckungen auf „All Risk“-Basis oder Einschlüsse, die generell einer Beitragspflicht unterliegen, wie zum Beispiel Einschluss Fahrraddiebstahl, fallen nicht darunter.
3. Besserstellungsklausel/Besitzstandsgarantie
Sollte sich im Schadenfall herausstellen, dass Sie durch die Hausrat-Versicherungsbedingungen des Vorvertrages beim unmittelbar vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wären, wird nach den Versicherungsbedingungen des direkten Vorvertrages reguliert.
Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass:
- a) ununterbrochen Versicherungsschutz bestand;
- b) die Besserstellungen aus dem direkten Vorvertrag resultieren;
- c) die im aktuellen Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungssummen die Höchstersatzleistung darstellen.
Die Besitzstandsgarantie beschränkt sich auf 3 Jahre nach Erstbeginn der Versicherung.
4. Nachweis:
Voraussetzung ist, dass Sie die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) nachweisen. Die Begrenzung der Gesamtleistung gemäß § 12 Abschnitt VHB GVO bleibt unberührt.
5. Ausschlüsse von der Erweiterung des Versicherungsschutzes:
Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind generell jegliche Assistanceleistungen, wie unter anderem Not- und Handwerkerservice, juristische Hilfeleistungen, Betreuungsleistungen, aufgrund beruflicher, nebenberuflicher, gewerblicher und landwirtschaftlicher Risiken, wegen Vorsatz, weitere Elementargefahren und/oder diesbezügliche Leistungserweiterungen.
Weitere Elementargefahren sind: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Starkregen, wegen Kernenergierisiken und Feuerhaftungsversicherungen, wegen Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art und der Verwendung von nuklearen Brennstoffen oder nuklearem Abfall.
6. Teil-Kündigungsmöglichkeit
Diese Regelung der „GVO Best-Leistungsgarantie“ und der „Besserstellungsklausel/Besitzstandsgarantie“ können ohne Aufhebung des Gesamtvertrages von beiden Vertragspartnern ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der andere Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, die Aufhebung des Hauptvertrages zum selben Zeitpunkt zu verlangen.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Die Best-Leistungsgarantie sorgt dafür, dass Sie im Schadenfall nicht schlechter gestellt sind als bei einem anderen deutschen Versicherer mit besseren Bedingungen. Die Besserstellungsklausel/Besitzstandsgarantie stellt sicher, dass in den ersten Jahren nach Vertragsbeginn Vorteile aus Ihrem direkten Vorvertrag erhalten bleiben. Beides gilt nur, wenn Sie die besseren Leistungen nachweisen und bestimmte Ausschlüsse nicht greifen.
Häufige Fragen
Was regelt die Best-Leistungsgarantie?
Bietet ein in Deutschland zugelassener Versicherer eine Hausratversicherung mit weiterreichenderem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen oder geringeren Selbstbeteiligungen an, wird der Versicherungsschutz im Schadenfall entsprechend erweitert – maximal bis zur generellen Versicherungssumme dieses Vertrages.
Wie lange gilt die Besitzstandsgarantie?
Die Besitzstandsgarantie beschränkt sich auf 3 Jahre nach Erstbeginn der Versicherung. Voraussetzung ist unter anderem, dass ununterbrochen Versicherungsschutz bestand und die Besserstellungen aus dem direkten Vorvertrag resultieren.
Welche Leistungen sind von der Erweiterung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind generell jegliche Assistanceleistungen (z. B. Not- und Handwerkerservice, juristische Hilfeleistungen, Betreuungsleistungen), berufliche, gewerbliche und landwirtschaftliche Risiken, Vorsatz, weitere Elementargefahren, Kernenergierisiken, Feuerhaftungsversicherungen sowie Schäden durch Kriegsereignisse.
Wie muss ich die besseren Leistungen nachweisen?
Sie müssen die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen in Textform nachweisen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Kann die Regelung einzeln gekündigt werden?
Ja. Die Best-Leistungsgarantie und die Besserstellungsklausel/Besitzstandsgarantie können ohne Aufhebung des Gesamtvertrages von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen in Textform unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.