In der Hausratversicherung der GVO Versicherung entfällt im Tarif TOP-VITplus die sonst geltende Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres – abweichend von den Versicherungsbedingungen VHB GVO.
Im Tarif TOP-VITplus gilt für den Verzicht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist Folgendes:
Abweichend von § 2 Nr. 3 Abschnitt B VHB GVO entfällt für Sie die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif TOP-VITplus müssen Sie die ansonsten übliche dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres nicht einhalten. Die GVO Versicherung verzichtet in diesem Tarif also auf diese Frist. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Inhalt.
Häufige Fragen
Gilt im Tarif TOP-VITplus eine Kündigungsfrist?
Nein. Im Tarif TOP-VITplus der GVO Versicherung entfällt für Sie die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.
Welche Regelung wird durch diesen Verzicht abgeändert?
Der Verzicht gilt abweichend von § 2 Nr. 3 Abschnitt B VHB GVO.
Wie lang wäre die Kündigungsfrist ohne diesen Verzicht?
Ohne diesen Verzicht würde eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gelten.
Für welchen Tarif gilt der Verzicht auf die Kündigungsfrist?
Der Verzicht gilt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03