In der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus regelt die Prämienanpassungsklausel, wann und wie der Versicherer die Prämiensätze für bestehende Verträge an die Schaden- und Kostenentwicklung anpassen darf, um das ursprünglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für die Prämienanpassungsklausel Folgendes:
In Erweiterung zu § 10 Nr. 2 VHB GVO sind wir berechtigt, unsere Tarife für die Hausratversicherung mit sofortiger Wirkung für die bestehenden Versicherungsverträge aufgrund der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen.
Angepasst werden können dabei:
- der Prämiensatz in Promille für die einzelne Risikoart
- die Prämienzuschläge für erweiterten Versicherungsschutz
Ziel der Anpassung ist es, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der Versicherungsprämie) wiederherzustellen.
Dabei haben wir die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
Was bedeutet das konkret?
Die Klausel beschreibt, dass der Versicherer die Beiträge für bestehende Hausratverträge nachträglich anpassen darf, wenn sich Schäden und Kosten anders entwickeln als ursprünglich kalkuliert. So soll das anfängliche Gleichgewicht zwischen dem gebotenen Versicherungsschutz und der gezahlten Prämie erhalten bleiben. Solche Anpassungen erfolgen nach fachlich anerkannten mathematischen und versicherungstechnischen Regeln.
Häufige Fragen
Darf die GVO Versicherung die Prämie in der Hausratversicherung anpassen?
Ja. In Erweiterung zu § 10 Nr. 2 VHB GVO ist der Versicherer im Tarif TOP-VITplus berechtigt, die Tarife für die Hausratversicherung mit sofortiger Wirkung für bestehende Verträge anzupassen.
Was kann konkret angepasst werden?
Angepasst werden können der Prämiensatz in Promille für die einzelne Risikoart sowie die Prämienzuschläge für erweiterten Versicherungsschutz.
Aus welchem Grund erfolgt eine Prämienanpassung?
Die Anpassung erfolgt aufgrund der Schaden- und Kostenentwicklung, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen.
Nach welchen Maßstäben wird die Prämie angepasst?
Bei der Anpassung sind die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03