Wer über die Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus abgesicherte Elektrogeräte ersetzen muss, erhält Entschädigung für die notwendigen Mehrkosten, wenn Waschmaschine, Trockner, Kühl- oder Gefrierschrank oder Geschirrspüler in der höchsten Energieeffizienzklasse wiederbeschafft werden.
In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die notwendigen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung folgender Geräte in der höchsten Energieeffizienzklasse zum Eintritt des Versicherungsfalles:
- Waschmaschinen
- Trockner
- Kühlschränke
- Gefrierschränke
- Geschirrspüler
Was bedeutet das konkret?
Muss nach einem Schaden eines der genannten Haushaltsgeräte ersetzt werden, übernimmt der Tarif nicht nur die Wiederbeschaffung. Wählt man ein Ersatzgerät in der höchsten Energieeffizienzklasse, werden auch die dadurch entstehenden notwendigen Mehrkosten erstattet. So lässt sich ein besonders sparsames Gerät anschaffen, ohne den Aufpreis allein tragen zu müssen.
Häufige Fragen
Für welche Geräte gilt die Erstattung der Mehrkosten?
Für Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke, Gefrierschränke und Geschirrspüler.
Welche Kosten werden übernommen?
Erstattet werden die notwendigen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung eines Geräts in der höchsten Energieeffizienzklasse.
Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich die höchste Energieeffizienzklasse?
Maßgeblich ist die höchste Energieeffizienzklasse zum Eintritt des Versicherungsfalles.
Auf welcher Grundlage wird diese Leistung gewährt?
Die Leistung erfolgt in Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03