Die Hausratversicherung der GVO Versicherung schützt im Tarif TOP-VITplus bei entsprechender Vereinbarung auch Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs und Fahrradanhänger gegen einfachen Diebstahl – vorausgesetzt, das Rad ist verkehrsüblich abgeschlossen und der Diebstahl wird der Polizei angezeigt. Erfahren Sie, welche Obliegenheiten gelten und bis zu welcher Summe entschädigt wird.
Versicherter Umfang:
Für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (sog. E-Bikes/Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht – inklusive Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch einfachen Diebstahl.
Für die mit dem Fahrrad verbundenen oder regelmäßig deren Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad abhandengekommen sind.
Ihre Obliegenheiten:
- Sie haben das Fahrrad / den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen.
- Sie haben die Kaufbelege sowie sonstige Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder und Fahrradanhänger vorzulegen.
- Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und uns einen Nachweis darüber zu erbringen, dass das Fahrrad / der Fahrradanhänger nicht innerhalb von 3 Wochen nach Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so können wir nach Maßgabe der Bestimmungen nach § 8 Abschnitt B VHB GVO leistungsfrei sein.
Entschädigung:
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme, die im Versicherungsschein ausgewiesen wird.
- Im Versicherungssummenmodell kann eine prozentuale Entschädigung bis 6 % der VS, max. 5.000 € vereinbart werden.
- Im Wohnflächenmodell kann eine Entschädigung bis 5.000 € vereinbart werden.
Teil-Kündigungsmöglichkeit:
Die Klausel kann ohne Aufhebung des Gesamtvertrages von beiden Vertragspartnern ohne Angaben von Gründen in Textform unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dieser Baustein vereinbart ist, ist Ihr Fahrrad – auch als E-Bike oder Pedelec – sowie ein Fahrradanhänger gegen einfachen Diebstahl mitversichert. Damit der Schutz greift, sollten Sie das Rad mit einem üblichen Schloss sichern, wenn es abgestellt wird, die Kaufbelege und Angaben zum Rad aufbewahren und einen Diebstahl umgehend bei der Polizei melden. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem gewählten Modell und der im Versicherungsschein festgelegten Summe.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes und Pedelecs mitversichert?
Ja. Der Schutz gilt für Fahrräder – auch Elektrofahrräder (E-Bikes/Pedelecs), für die keine Versicherungspflicht besteht – inklusive Fahrradanhänger, sofern der Baustein vereinbart ist.
Wie muss ich mein Fahrrad sichern?
Sie müssen das Fahrrad bzw. den Fahrradanhänger durch ein verkehrsübliches Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und einen Nachweis zu erbringen, dass das Fahrrad bzw. der Fahrradanhänger nicht innerhalb von 3 Wochen nach Anzeige wieder herbeigeschafft wurde.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Je Versicherungsfall wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt. Im Versicherungssummenmodell bis 6 % der VS, max. 5.000 €, im Wohnflächenmodell bis 5.000 €.
Kann dieser Baustein separat gekündigt werden?
Ja. Die Klausel kann ohne Aufhebung des Gesamtvertrages von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen in Textform unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03