Wird die Wohnung nach einem Schaden unbenutzbar, übernimmt die GVO Versicherung in der Hausratversicherung im Tarif TOP-VITplus die Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrates – bis zu 12 Monate und bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Transport- und Lagerkosten:
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 d) VHB GVO:
Wir leisten Entschädigung für den Transport und die Lagerung des versicherten Hausrates, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
2. Dauer der Lagerkosten:
Die Lagerkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 12 Monaten.
3. Höhe der Entschädigung:
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist und der Hausrat auch nicht in einem noch nutzbaren Teil untergebracht werden kann, hilft der Versicherer bei den Kosten. Er übernimmt sowohl den Transport der Möbel und Gegenstände als auch deren Einlagerung. Diese Lagerkosten laufen so lange, bis die Wohnung wieder nutzbar ist – höchstens jedoch ein Jahr. Erstattet wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wann werden Transport- und Lagerkosten übernommen?
Wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist, leistet die GVO Versicherung für Transport und Lagerung des versicherten Hausrates.
Wie lange werden die Lagerkosten ersetzt?
Die Lagerkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil wieder zumutbar ist – längstens für die Dauer von 12 Monaten.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Der Versicherer entschädigt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
In welchem Tarif gilt diese Leistung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus in Erweiterung zu § 8 Nr. 1 d) VHB GVO.