Wird die Wohnung nach einem versicherten Schaden dauerhaft unbewohnbar, übernimmt die GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus der Hausratversicherung die anfallenden Umzugskosten und entschädigt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Umzugskosten bei dauernder Unbewohnbarkeit der Wohnung:
- In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die angefallenen Umzugskosten infolge eines versicherten Schadens, sofern die Wohnung dauerhaft unbewohnbar geworden ist.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung durch einen versicherten Schaden so beschädigt wird, dass Sie dauerhaft nicht mehr darin wohnen können, unterstützt Sie dieser Baustein bei den Kosten für den Umzug. Erstattet werden die tatsächlich angefallenen Umzugskosten, wobei die vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall die Obergrenze bildet.
Häufige Fragen
Wann werden Umzugskosten erstattet?
Umzugskosten werden erstattet, wenn sie infolge eines versicherten Schadens anfallen und die Wohnung dadurch dauerhaft unbewohnbar geworden ist.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung erfolgt in Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO.
Reicht eine vorübergehende Unbewohnbarkeit aus?
Nein. Voraussetzung für die Erstattung der Umzugskosten ist, dass die Wohnung dauerhaft unbewohnbar geworden ist.