Wird eine Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar und bieten Schließvorrichtungen keinen ausreichenden Schutz, übernimmt die Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus die notwendigen Bewachungskosten sowie Kosten zur technischen Wiederherstellung privater Daten und Programme – jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Bewachungskosten (in Erweiterung zu § 8 Nr. 1 f) VHB GVO):
- Wir leisten Entschädigung für die notwendigen Bewachungskosten von versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalles, sofern die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
- Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtung oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von einem Monat.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Wiederherstellung von Daten und Programmen (in Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO):
- Wir leisten Entschädigung für die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme.
- Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem diese gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
- Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für:
- Daten und Programme, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind;
- Daten und Programme, die Sie auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhalten.
Wir leisten keine Entschädigung für die Kosten eines neuen Lizenzerwerbs.
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Ist Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr sicher verschließbar und unbewohnbar, können die Kosten für eine Bewachung Ihrer versicherten Sachen übernommen werden – so lange, bis die Türen und Schlösser wieder funktionieren, höchstens jedoch für einen Monat. Gehen zusätzlich private Daten oder Programme durch einen ersatzpflichtigen Schaden am Datenträger verloren, können die Kosten für die technische Wiederherstellung erstattet werden. Beide Leistungen sind jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Häufige Fragen
Wann werden Bewachungskosten übernommen?
Wenn die Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten, werden die notwendigen Bewachungskosten der versicherten Sachen ersetzt.
Wie lange werden die Bewachungskosten ersetzt?
Bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Schließvorrichtung oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von einem Monat.
Werden die Kosten für verlorene Daten übernommen?
Ja, ersetzt werden die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung ausschließlich privat genutzter Daten und Programme, wenn diese durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung am Datenträger verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind. Auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung werden ersetzt.
Welche Wiederherstellungskosten sind nicht versichert?
Nicht ersetzt werden Kosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind, sowie für solche, die Sie auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhalten. Auch die Kosten eines neuen Lizenzerwerbs werden nicht erstattet.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Sowohl bei den Bewachungskosten als auch bei der Wiederherstellung von Daten und Programmen entschädigen wir je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Inhalte aus: Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03