Die Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus schützt legal aus dem Internet geladene Musik und Videos bei einer versicherten Gefahr und entschädigt je Versicherungsfall bis zu 3.000 € gegen Nachweis der Kauf- oder Zahlungsbelege.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für Daten aus dem Internet Folgendes:
- In Erweiterung zu § 6 Nr. 4 VHB GVO sind Schäden an legal aus dem Internet geladener Musik und Videos infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens versichert.
- Der Erwerb und der Schadenaufwand der Daten sind durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 3.000 €.
Was bedeutet das konkret?
Wenn legal heruntergeladene Musik oder Videos durch ein versichertes Schadenereignis verloren gehen oder beschädigt werden, kann dieser Schaden über den Tarif abgedeckt sein. Voraussetzung ist, dass sich der Kauf und der entstandene Aufwand mit Belegen nachweisen lassen. Die Leistung ist je Versicherungsfall auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Daten aus dem Internet sind versichert?
Versichert sind Schäden an legal aus dem Internet geladener Musik und Videos infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 3.000 €.
Was muss ich im Schadenfall nachweisen?
Der Erwerb und der Schadenaufwand der Daten sind durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen.
Auf welcher Grundlage besteht dieser Schutz?
Der Schutz besteht in Erweiterung zu § 6 Nr. 4 VHB GVO im Tarif TOP-VITplus der Hausratversicherung der GVO Versicherung.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03