Die Hausratversicherung der GVO Versicherung erweitert im Tarif TOP-VITplus den Schutz auf plötzlich eintretende Sturmereignisse auf dem Versicherungsgrundstück, entschädigt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme und ermöglicht eine gesonderte Teil-Kündigung dieser Klausel innerhalb eines Monats.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Sturm- und Hagelschäden auf dem Versicherungsgrundstück:
1. Erweiterter Schutz nach Sturmereignissen:
In Erweiterung von § 5 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für versicherte Sachen nach plötzlich eintretenden Sturmereignissen auf dem Versicherungsgrundstück.
Die Klausel „Sturmschäden ohne Mindestwindstärke“ bleibt hierbei ausgeschlossen.
2. Höhe der Entschädigung:
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
3. Teil-Kündigungsmöglichkeit:
Die Klausel kann ohne Aufhebung des Gesamtvertrages von beiden Vertragspartnern ohne Angaben von Gründen in Textform unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Diese Klausel erweitert den Hausratschutz im Tarif TOP-VITplus: Werden versicherte Sachen durch ein plötzlich auftretendes Sturmereignis auf dem Versicherungsgrundstück beschädigt, leistet die GVO Versicherung Entschädigung – und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall. Zudem lässt sich dieser Baustein einzeln kündigen, ohne dass der gesamte Vertrag beendet werden muss.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind durch diese Klausel abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden an versicherten Sachen nach plötzlich eintretenden Sturmereignissen auf dem Versicherungsgrundstück. Diese Leistung erfolgt in Erweiterung von § 5 Nr. 2 VHB GVO.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Es wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt.
Gilt der Schutz auch für Sturmschäden ohne Mindestwindstärke?
Nein. Die Klausel „Sturmschäden ohne Mindestwindstärke“ bleibt hierbei ausgeschlossen.
Kann diese Klausel einzeln gekündigt werden?
Ja. Die Klausel kann von beiden Vertragspartnern ohne Aufhebung des Gesamtvertrages und ohne Angaben von Gründen in Textform unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.