In der Hausratversicherung der GVO Versicherung sind im Tarif TOP-VITplus auch Sturmschäden ohne Mindestwindstärke versichert: Auf das Vorliegen der Windstärke 8 wird verzichtet, sodass Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen bereits ohne die sonst übliche Grenze abgesichert sind – inklusive Regelungen zur Außenversicherung und einer Teil-Kündigungsmöglichkeit.
Sturmschäden ohne Mindestwindstärke:
1. In Erweiterung von § 5 Nr. 2 VHB GVO wird auf die Voraussetzung des Vorliegens der Windstärke 8 verzichtet. Versichert sind ausschließlich Schäden durch Luftbewegungen, die wetterbedingt sind (nicht z.B. der durch Druckunterschiede zwischen mehreren Gebäudeöffnungen verursachte Durchzug).
2. Im Rahmen der Außenversicherung besteht Versicherungsschutz für Sturm- und Hagelschäden nur innerhalb von Gebäuden.
3. Teil-Kündigungsmöglichkeit:
Die Klausel kann ohne Aufhebung des Gesamtvertrages von beiden Vertragspartnern ohne Angaben von Gründen in Textform unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise greift der Sturmschutz erst ab Windstärke 8. In diesem Tarif entfällt diese Bedingung – abgesichert sind Schäden durch wetterbedingte Luftbewegungen, auch wenn diese Windstärke nicht erreicht wird. Nicht gemeint ist damit ein durch geöffnete Fenster oder Türen entstehender Durchzug. Unterwegs (in der Außenversicherung) gilt der Schutz für Sturm- und Hagelschäden nur, wenn sich die Sachen innerhalb von Gebäuden befinden. Diese einzelne Klausel lässt sich zudem separat kündigen, ohne den gesamten Vertrag zu beenden.
Häufige Fragen
Muss für einen Sturmschaden Windstärke 8 erreicht sein?
Nein. In Erweiterung von § 5 Nr. 2 VHB GVO wird auf die Voraussetzung des Vorliegens der Windstärke 8 verzichtet.
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind ausschließlich Schäden durch Luftbewegungen, die wetterbedingt sind. Nicht versichert ist z.B. der durch Druckunterschiede zwischen mehreren Gebäudeöffnungen verursachte Durchzug.
Gilt der Schutz auch in der Außenversicherung?
Im Rahmen der Außenversicherung besteht Versicherungsschutz für Sturm- und Hagelschäden nur innerhalb von Gebäuden.
Kann diese Klausel einzeln gekündigt werden?
Ja. Die Klausel kann ohne Aufhebung des Gesamtvertrages von beiden Vertragspartnern ohne Angaben von Gründen in Textform unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.