In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Sturmschäden ohne Mindestwindstärke :
1. In Erweiterung von § 5 Nr. 2 VHB GVO wird auf die Voraussetzung des Vorliegens der Windstärke 8 verzichtet.
Versichert sind ausschließlich Schäden durch Luftbewegungen, die wetterbedingt sind (nicht z.B. der durch Druckunterschiede zwischen mehreren Gebäudeöffnungen verursachte Durchzug).
2. Im Rahmen der Außenversicherung besteht Versicherungsschutz für Sturmund Hagelschäden nur innerhalb von Gebäuden.
3. Teil-Kündigungsmöglichkeit
Die Klausel kann ohne Aufhebung des Gesamtvertrages von beiden Vertragspartnern ohne Angaben von Gründen in Textform unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03