Die Hausratversicherung der GVO Versicherung leistet im Tarif TOP-VITplus Entschädigung für Vandalismusschäden, wenn sich der Täter in die versicherte Wohnung eingeschlichen hat oder versicherte Sachen nach einem Raub zerstört oder beschädigt werden – bis zur vereinbarten Versicherungssumme und mit klarer Anzeigepflicht bei der Polizei.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für Vandalismus infolge von Einschleichen oder Raub Folgendes:
- In Erweiterung zu § 3 Nr. 3 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Vandalismusschäden, wenn der Täter sich in die versicherte Wohnung eingeschlichen hat.
- Mitversichert sind auch versicherte Sachen, die durch Vandalismus nach einem Raub zerstört oder beschädigt werden.
- Sie haben den Vandalismus unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt mutwillige Beschädigungen (Vandalismus) an Ihrem Hausrat auch dann ab, wenn sich ein Täter unbemerkt in Ihre Wohnung eingeschlichen hat oder wenn nach einem Raub versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden. Wichtig ist, dass Sie einen solchen Schaden sofort bei der nächsten Polizeidienststelle melden, da sonst der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Ist Vandalismus durch einen eingeschlichenen Täter versichert?
Ja. In Erweiterung zu § 3 Nr. 3 VHB GVO leistet die GVO Versicherung Entschädigung für Vandalismusschäden, wenn sich der Täter in die versicherte Wohnung eingeschlichen hat.
Sind Vandalismusschäden nach einem Raub mitversichert?
Ja. Mitversichert sind auch versicherte Sachen, die durch Vandalismus nach einem Raub zerstört oder beschädigt werden.
Muss ich den Schaden bei der Polizei melden?
Ja. Sie haben den Vandalismus unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.