Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung erweitert der Tarif TOP-VITplus den Versicherungsschutz auf räuberische Erpressung: Entschädigt wird ein versicherter Raub, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wird – bis zur vereinbarten Versicherungssumme und unter Beachtung der Anzeigepflicht bei der Polizei.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für räuberische Erpressung Folgendes:
- In Erweiterung zu § 3 Nr. 4 VHB GVO leisten wir Entschädigung für einen versicherten Raub, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wird.
- Sie haben den Raub unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif TOP-VITplus schützt Sie auch dann, wenn Sie durch Erpressung gezwungen werden, Ihre Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe zu bringen. Damit die Leistung gesichert bleibt, sollten Sie den Vorfall ohne Verzögerung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle melden. Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Was ist bei räuberischer Erpressung im Tarif TOP-VITplus versichert?
Versichert ist ein Raub, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wird. Dies gilt in Erweiterung zu § 3 Nr. 4 VHB GVO.
Muss ich den Vorfall bei der Polizei melden?
Ja. Sie haben den Raub unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, kann die GVO Versicherung unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was passiert, wenn ich die Anzeigepflicht nicht einhalte?
Bei Verletzung der Obliegenheit kann die GVO Versicherung unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03