Wer eine Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus abgeschlossen hat, ist beim einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln, Rasenmähern, Grills, Trampolinen oder Pools auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück abgesichert. Erfahren Sie, welche Sachen geschützt sind, welche Meldepflichten gelten und bis zu welcher Summe entschädigt wird.
In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden, wenn versicherte Sachen durch einfachen Diebstahl abhandengekommen sind. Dies gilt für folgende Sachen, die sich außerhalb des Versicherungsortes, jedoch auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück befinden:
- Gartenmöbel, -geräte und -inventar, wie Rasenmäher, Aufsitzmäher und Mähroboter
- Grills
- festverankerte Gartenskulpturen
- Pflanzenkübel
- Zierbrunnen
- Wäschespinnen
- Trampoline
- Spielgerüste
- Spielfahrzeuge
- Planschbecken oder Aufstellpools mit Poolzubehör
- Wäsche und Bekleidung auf der Leine (außer Pelze, Leder- und Alcantarawaren)
- Markisen und Antennenanlagen
Ihre Pflichten im Schadenfall:
Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Höhe der Entschädigung:
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkro?
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erweitert Ihren Versicherungsschutz auf Gegenstände, die im Freien auf Ihrem eingefriedeten Grundstück stehen. Werden zum Beispiel der Rasenmäher, der Grill oder das Trampoline gestohlen, ist dies mitversichert – auch dann, wenn dafür kein Einbruch nötig war. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei melden, damit Ihr Anspruch bestehen bleibt.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände sind beim einfachen Diebstahl auf dem Grundstück versichert?
Versichert sind unter anderem Gartenmöbel, -geräte und -inventar wie Rasenmäher, Aufsitzmäher und Mähroboter, Grills, festverankerte Gartenskulpturen, Pflanzenkübel, Zierbrunnen, Wäschespinnen, Trampoline, Spielgerüste, Spielfahrzeuge, Planschbecken oder Aufstellpools mit Poolzubehör, Wäsche und Bekleidung auf der Leine (außer Pelze, Leder- und Alcantarawaren) sowie Markisen und Antennenanlagen.
Wo müssen sich die Sachen befinden, damit sie versichert sind?
Die Sachen müssen sich außerhalb des Versicherungsortes, jedoch auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück befinden.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, kann der Versicherer unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Der Versicherer entschädigt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Sind Pelze, Leder- und Alcantarawaren auf der Wäscheleine mitversichert?
Nein, bei Wäsche und Bekleidung auf der Leine sind Pelze sowie Leder- und Alcantarawaren ausgenommen.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03