In der Hausratversicherung der GVO Versicherung sind im Tarif TOP-VITplus Alarm- und Sicherheitsanlagen, Markisen sowie Antennenanlagen mitversichert – ebenso wie beruflich genutzte Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände aus dem häuslichen Arbeitszimmer. Entschädigt wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Alarm- und Sicherheitsanlagen, Markisen sowie Antennenanlagen:
- In Erweiterung zu § 6 Nr. 2 VHB GVO gelten technische, optische und akustische Anlagen zur Sicherung der Wohnung, Markisen sowie Antennenanlagen mitversichert.
- Zusätzlich besteht neben den versicherten Gefahren auch Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung, die im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände aus häuslichen Arbeitszimmern:
- In Erweiterung zu § 6 Nr. 3 VHB GVO gelten auch Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände aus häuslichen Arbeitszimmern mitversichert, wenn diese dem Beruf oder dem Gewerbe dienen.
- Dies gilt auch für mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif erweitert den Schutz der Hausratversicherung: Anlagen zur Sicherung der Wohnung, Markisen und Antennenanlagen sind mitversichert – auch bei Schäden im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl oder Raub. Zusätzlich sind beruflich oder gewerblich genutzte Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände aus dem häuslichen Arbeitszimmer abgedeckt. Die Entschädigung erfolgt jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Sind Alarmanlagen, Markisen und Antennenanlagen mitversichert?
Ja. In Erweiterung zu § 6 Nr. 2 VHB GVO gelten technische, optische und akustische Anlagen zur Sicherung der Wohnung, Markisen sowie Antennenanlagen als mitversichert.
Sind Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Raub abgedeckt?
Ja. Es besteht neben den versicherten Gefahren auch Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung, die im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
Sind beruflich genutzte Gegenstände aus dem Arbeitszimmer versichert?
Ja. In Erweiterung zu § 6 Nr. 3 VHB GVO gelten auch Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände aus häuslichen Arbeitszimmern mitversichert, wenn diese dem Beruf oder dem Gewerbe dienen. Dies gilt auch für mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Inhalte aus: Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03