In der Hausratversicherung der GVO Versicherung verzichtet der Tarif TOP-VITplus bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten sowie von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften auf eine Leistungskürzung – ein wichtiger Zusatzschutz im Schadensfall.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für grob fahrlässige Verletzungen von behördlichen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften Folgendes:
In Erweiterung zu § 16 Nr. 1b) Abschnitt B VHB GVO wird auf eine Leistungskürzung verzichtet bei:
- grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften nach § 16 Abschnitt B VHB GVO
- grob fahrlässiger Verletzung der gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich darf ein Versicherer seine Leistung kürzen, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit mitverursacht wurde. Im Tarif TOP-VITplus wird bei den genannten Fällen auf diese Kürzung verzichtet. Das bedeutet als unverbindliche Lesehilfe: Auch wenn Obliegenheiten oder gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt wurden, bleibt die Leistung in diesem Rahmen bestehen.
Häufige Fragen
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Im Tarif TOP-VITplus der GVO Versicherung wird bei grob fahrlässiger Verletzung der genannten Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften auf eine Leistungskürzung verzichtet.
Welche Verletzungen sind vom Kürzungsverzicht erfasst?
Erfasst sind die grob fahrlässige Verletzung der Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften nach § 16 Abschnitt B VHB GVO sowie die grob fahrlässige Verletzung der gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Erweiterung?
Die Regelung erfolgt in Erweiterung zu § 16 Nr. 1b) Abschnitt B VHB GVO.
In welchem Tarif gilt der Verzicht auf die Leistungskürzung?
Der Verzicht auf die Leistungskürzung gilt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.