Wer in der Hausratversicherung TOP-VITplus der GVO Versicherung einen Schaden grob fahrlässig verursacht, muss keine Leistungskürzung befürchten: Der Versicherer verzichtet in diesem Tarif ausdrücklich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und zahlt die vereinbarte Leistung.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für grobe Fahrlässigkeit folgende Regelung:
In Erweiterung zu § 16 Nr. 1 b) Abschnitt B VHB GVO wird verzichtet auf:
- den Einwand der groben Fahrlässigkeit
- eine daraus resultierende Leistungskürzung
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif TOP-VITplus der GVO Versicherung wird ein Schaden auch dann erstattet, wenn er durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Der Versicherer macht in diesem Fall keinen Einwand geltend und kürzt die Leistung deshalb nicht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Nein. Im Tarif TOP-VITplus verzichtet die GVO Versicherung auf eine aus grober Fahrlässigkeit resultierende Leistungskürzung.
Was gilt beim Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Auf welche Regelung bezieht sich dieser Verzicht?
Der Verzicht gilt in Erweiterung zu § 16 Nr. 1 b) Abschnitt B VHB GVO.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.