Die Hausratversicherung der GVO Versicherung erstattet im Tarif TOP-VITplus notwendige Mehrkosten, die durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung entstehen – entschädigt wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt Folgendes im Tarif TOP-VITplus für Mehrkosten durch Preissteigerungen:
1. Ersatz der Mehrkosten:
In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die notwendigen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung infolge eines Versicherungsfalles.
Veranlassen Sie nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur im Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
2. Höhe der Entschädigung:
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Steigen zwischen dem Schadeneintritt und der Wiederherstellung die Preise, übernimmt der Tarif die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten. Wer die Wiederherstellung zügig in Angriff nimmt, sichert sich diesen Schutz in vollem Umfang. Erstattet wird höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Mehrkosten werden ersetzt?
Ersetzt werden die notwendigen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung infolge eines Versicherungsfalles.
Was passiert, wenn ich die Wiederherstellung verzögere?
Veranlassen Sie die Wiederherstellung nicht unverzüglich, werden die Mehrkosten nur in dem Umfang ersetzt, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung gilt in Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO.