Gründen Kinder in der Hausratversicherung der GVO Versicherung erstmalig einen eigenen Haushalt, ist dieser im Tarif TOP-VITplus über die Außenversicherung bis zu drei Monate nach der nächsten Hauptfälligkeit mitversichert – mit einer Entschädigung von bis zu 20.000 € je Versicherungsfall.
Im Tarif TOP-VITplus gilt für die Mitversicherung des Hausrates von Kindern bei Haushaltsgründung Folgendes:
- Sofern Ihre Kinder – auch Adoptivkinder oder Kinder Ihres Partners in häuslicher Gemeinschaft – erstmalig einen eigenen Haushalt gründen, gilt dieser im Rahmen der Außenversicherung bis maximal 3 Monate nach der nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages mitversichert.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 20.000 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Kind zum ersten Mal auszieht und einen eigenen Haushalt aufbaut, ist dessen Hausrat über Ihre Versicherung übergangsweise mitgeschützt. Dieser Schutz läuft über die sogenannte Außenversicherung und endet spätestens drei Monate nach dem nächsten Hauptfälligkeitstermin Ihres Vertrages. Innerhalb dieses Zeitraums greift die Entschädigung bis zur genannten Höchstsumme je Schadenfall.
Häufige Fragen
Welche Kinder sind bei der Haushaltsgründung mitversichert?
Mitversichert sind Ihre Kinder – auch Adoptivkinder oder Kinder Ihres Partners in häuslicher Gemeinschaft –, sofern sie erstmalig einen eigenen Haushalt gründen.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz für den neuen Haushalt?
Der neue Haushalt gilt im Rahmen der Außenversicherung bis maximal 3 Monate nach der nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages mitversichert.
Bis zu welchem Betrag wird entschädigt?
Je Versicherungsfall entschädigt die GVO Versicherung bis zu 20.000 €.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.