In der Hausratversicherung der GVO Versicherung sind im Tarif TOP-VITplus auch Sachen außerhalb der Wohnung über die Außenversicherung geschützt – Zeiträume bis zu 12 Monate gelten dabei als vorübergehend, und die Entschädigung richtet sich nach dem gewählten Wohnflächen- oder Versicherungssummenmodell.
Im Tarif TOP-VITplus gilt für die Außenversicherung folgendes:
1. Vorübergehender Zeitraum:
In Erweiterung zu § 7 Nr. 1 VHB GVO gelten Zeiträume bis zu 12 Monate als vorübergehend.
2. Entschädigung je Versicherungsfall:
- im Wohnflächenmodell bis 100.000 €
- im Versicherungssummenmodell bis zur vereinbarten Versicherungssumme
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung erstreckt den Schutz Ihres Hausrats auf Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Als vorübergehend gilt hier ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Wie viel im Schadenfall erstattet wird, hängt davon ab, ob Ihr Vertrag nach dem Wohnflächenmodell oder nach dem Versicherungssummenmodell gestaltet ist.
Häufige Fragen
Wie lange gilt ein Aufenthalt außerhalb der Wohnung als vorübergehend?
In Erweiterung zu § 7 Nr. 1 VHB GVO gelten Zeiträume bis zu 12 Monate als vorübergehend.
Wie hoch ist die Entschädigung im Wohnflächenmodell?
Im Wohnflächenmodell wird je Versicherungsfall bis 100.000 € entschädigt.
Wie hoch ist die Entschädigung im Versicherungssummenmodell?
Im Versicherungssummenmodell wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen zur Außenversicherung?
Diese Regelungen gelten in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.