Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus müssen Häuser und Wohnungen bestimmte Mindestsicherungen an Türen erfüllen. Erfahren Sie, welche Zylinderschlösser und Sicherheitsbeschläge nötig sind und welche Frist gilt, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Anforderungen an die Mindestsicherung für Häuser und Wohnungen:
- Alle Wohnungs-, Hauseingangs- und Nebentüren müssen über bündige Zylinderschlösser (Überstand max. 5 mm) mit von innen verschraubtem Sicherheitsbeschlag und/oder elektronische Schlösser mit Codekartenschlüssel verfügen.
Frist und Folgen bei fehlender Sicherung:
- Sie sind verpflichtet, die vorgenannten Mindestsicherungen innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn anzubringen.
- Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch die nicht vorhandenen Mindestsicherungen entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherungsschutz greift, sollen alle relevanten Türen mit vorgeschriebenen Schlössern gesichert sein. Dafür haben Sie ab Vertragsbeginn einen Monat Zeit. Wird diese Sicherung nicht angebracht und entsteht dadurch später ein Schaden, ist dieser nicht gedeckt.
Häufige Fragen
Welche Türen müssen gesichert werden?
Alle Wohnungs-, Hauseingangs- und Nebentüren müssen entsprechend gesichert sein.
Welche Schlösser sind vorgeschrieben?
Bündige Zylinderschlösser (Überstand max. 5 mm) mit von innen verschraubtem Sicherheitsbeschlag und/oder elektronische Schlösser mit Codekartenschlüssel.
Bis wann müssen die Mindestsicherungen angebracht sein?
Innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn.
Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird?
Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch die nicht vorhandenen Mindestsicherungen entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03