Für Kellertüren, Kellerräume, Kellerabteile und Schuppen gelten in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus klare Mindestsicherungen: bündige Zylinderschlösser mit verschraubtem Sicherheitsbeschlag oder elektronische Schlösser – anzubringen innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn, sonst droht der Ausschluss des Versicherungsschutzes.
Es gilt folgende Regelung für die Mindestsicherung von Kellertüren, -räumen, -abteilen und Schuppen:
1. Anforderungen an die Sicherung:
Alle Kellertüren, -abteile, -räume in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus und Schuppen, auch Geräteschuppen, die keine Verbindung zur versicherten Wohnung/Haus haben, müssen verfügen über:
- bündige Zylinderschlösser (Überstand max. 5 mm) mit von innen verschraubtem Sicherheitsbeschlag und/oder
- elektronische Schlösser mit Codekartenschlüssel.
2. Frist zur Anbringung:
Sie sind verpflichtet, die vorgenannten Mindestsicherungen innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn anzubringen.
Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch die nicht vorhandenen Mindestsicherungen entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Kellertüren, Kellerräume, Kellerabteile und Schuppen, die nicht direkt mit der versicherten Wohnung verbunden sind, müssen mit bestimmten Schlössern gesichert werden – entweder mit bündigen Zylinderschlössern samt innen verschraubtem Sicherheitsbeschlag oder mit elektronischen Schlössern mit Codekartenschlüssel. Diese Sicherung sollte zeitnah nach Vertragsbeginn angebracht sein, damit der Versicherungsschutz bei einem Schaden erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Welche Schlösser sind für Kellertüren und Schuppen vorgeschrieben?
Vorgeschrieben sind bündige Zylinderschlösser (Überstand max. 5 mm) mit von innen verschraubtem Sicherheitsbeschlag und/oder elektronische Schlösser mit Codekartenschlüssel.
Für welche Räume gilt die Mindestsicherung?
Sie gilt für alle Kellertüren, -abteile und -räume in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus sowie für Schuppen, auch Geräteschuppen, die keine Verbindung zur versicherten Wohnung bzw. zum Haus haben.
Bis wann müssen die Sicherungen angebracht sein?
Die Mindestsicherungen müssen innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn angebracht werden.
Was passiert, wenn die Sicherungen nach Fristablauf fehlen?
Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch die nicht vorhandenen Mindestsicherungen entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03