Die GVO Versicherung ersetzt in ihrer Hausratversicherung Schäden am Hausrat durch wildlebende Tiere wie Wildschweine, Rehe oder Waschbären. Erstattet werden Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen versicherter Sachen sowie notwendige Reinigungskosten – abgesichert bis zu 6.000 € je Versicherungsfall.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für Schäden am Hausrat durch wildlebende Tiere Folgendes:
- In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden an versicherten Sachen, die durch Wildtiere zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
- Ebenfalls werden die notwendigen und anfallenden Kosten für die Reinigung des Hausrates ersetzt.
- Wildtiere sind wildlebende Tiere, die zum Schalenwild sowie Federwild des Bundesjagdgesetzes zählen (z.B. Wildschweine, Rehe, Rothirsche, Fasane und Waschbären).
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 6.000 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Dringen wildlebende Tiere in Ihre Wohnung ein und beschädigen, zerstören oder verursachen das Abhandenkommen von Hausrat, springt diese Erweiterung ein. Auch die Kosten, um den Hausrat wieder zu reinigen, sind mitversichert. Gemeint sind dabei Wildtiere im Sinne des Bundesjagdgesetzes wie etwa Wildschweine oder Waschbären. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Wildtiere sind versichert?
Ersetzt werden Schäden an versicherten Sachen, die durch Wildtiere zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Werden auch Reinigungskosten übernommen?
Ja, die notwendigen und anfallenden Kosten für die Reinigung des Hausrates werden ersetzt.
Welche Tiere gelten als Wildtiere?
Wildtiere sind wildlebende Tiere, die zum Schalenwild sowie Federwild des Bundesjagdgesetzes zählen, zum Beispiel Wildschweine, Rehe, Rothirsche, Fasane und Waschbären.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Je Versicherungsfall wird bis zu 6.000 € entschädigt.