Die Hausratversicherung der GVO Versicherung übernimmt im Tarif TOP-VITplus Tierarztkosten, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden – entschädigt wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ausgeschlossen sind dabei Nutztiere und exotische Tiere.
Im Tarif TOP-VITplus gilt für Tierarztkosten:
- In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Tierarztkosten, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden.
- Ausgeschlossen sind Tierarztkosten von Nutztieren und exotischen Tieren.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Werden nach einem Versicherungsfall Behandlungskosten beim Tierarzt fällig, beteiligt sich die Hausratversicherung im Tarif TOP-VITplus daran. Die Erstattung erfolgt je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Für Nutztiere und exotische Tiere greift diese Leistung nicht.
Häufige Fragen
Wann werden Tierarztkosten erstattet?
Erstattet werden Tierarztkosten, die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig werden – in Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Welche Tiere sind von der Leistung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Tierarztkosten von Nutztieren und exotischen Tieren.
In welchem Tarif gilt diese Leistung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03