Die Hausratversicherung der GVO Versicherung leistet im Tarif TOP-VITplus auch dann, wenn versicherte Sachen aus verschlossenen Kraftfahrzeugen, Anhängern, Dachboxen oder Wasserfahrzeugen entwendet, zerstört oder beschädigt werden – mit klaren Regeln zu Wertsachen, Elektronikgeräten und zur Anzeigepflicht bei der Polizei.
1. Erweiterter Versicherungsschutz:
In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden an versicherten Sachen, wenn sich diese vorübergehend in verschlossenen Kraftfahrzeugen, Anhängern, Dachboxen und Wasserfahrzeugen befinden und innerhalb Europas im Sinne dieses Vertrages zerstört, beschädigt oder entwendet werden.
2. Ausschlüsse:
Wir leisten keine Entschädigung für:
- Wertsachen gemäß § 13 VHB GVO
- Digital- und Filmkameras
- Funkgeräte
- Handys
- Notebooks
- Tablets
- Navigationsgeräte und deren Zubehör
Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn die Sachen von außen nicht einsehbar waren.
3. Anzeige bei der Polizei:
Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
4. Höhe der Entschädigung:
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Werden Ihre versicherten Sachen aus einem verschlossenen Fahrzeug, Anhänger, aus einer Dachbox oder einem Wasserfahrzeug gestohlen oder dabei beschädigt, ist dieser Diebstahl über den Hausrat mitversichert. Für bestimmte Wertsachen und Elektronikgeräte gilt der Schutz jedoch nur, wenn diese von außen nicht zu sehen waren. Wichtig ist außerdem, den Diebstahl sofort bei der Polizei zu melden.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl aus meinem Auto in der Hausratversicherung mitversichert?
Ja. Es besteht Entschädigung für versicherte Sachen, die sich vorübergehend in verschlossenen Kraftfahrzeugen, Anhängern, Dachboxen und Wasserfahrzeugen befinden und innerhalb Europas zerstört, beschädigt oder entwendet werden.
Sind Handy, Notebook oder Kamera im Fahrzeug mitversichert?
Für Wertsachen gemäß § 13 VHB GVO sowie für Digital- und Filmkameras, Funkgeräte, Handys, Notebooks, Tablets, Navigationsgeräte und deren Zubehör leisten wir grundsätzlich keine Entschädigung. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn die Sachen von außen nicht einsehbar waren.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wie viel wird pro Schadenfall erstattet?
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Der Schutz gilt innerhalb Europas im Sinne dieses Vertrages.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03