In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gelten im Tarif TOP-VITplus erhöhte Entschädigungsgrenzen für Wertsachen: bis zu 250.000 € beim Wohnflächenmodell sowie feste Höchstbeträge für Bargeld, Urkunden und Schmuck außerhalb eines Wertschutzschranks – mit klaren Nachweispflichten für einzelne Wertstücke.
1. In Erweiterung zu § 13 Nr. 2 a) VHB GVO ist die Entschädigung für Wertsachen begrenzt:
- beim Versicherungssummenmodell bis zur Versicherungssumme und
- beim Wohnflächenmodell bis maximal 250.000 €.
2. Sofern sich die Wertsachen außerhalb eines anerkannten Wertschutzschrankes nach § 13 Nr. 1 b) VHB GVO befinden, entschädigen wir je Versicherungsfall bis:
- 3.500 € für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennwert übersteigt (§ 13 Nr. 2 b) aa) VHB GVO);
- 40.000 € für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere (§ 13 Nr. 2 b) bb) VHB GVO);
- 50.000 € für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie Sachen aus Gold, Silber und Platin (§ 13 Nr. 2 b) cc) VHB GVO).
3. Nachweispflicht im Versicherungsfall:
Im Versicherungsfall ist bei Wertsachen nach § 13 Nr. 2 b) cc) VHB GVO wie Schmucksachen und Uhren darauf zu achten, dass Einzelstücke ab einem Wert von 1.000 € mit Nachweisen zu belegen sind.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Für besonders wertvolle Gegenstände wie Bargeld, Urkunden oder Schmuck gelten im Tarif TOP-VITplus eigene Höchstgrenzen. Werden diese Wertsachen nicht in einem anerkannten Wertschutzschrank aufbewahrt, ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf die genannten Beträge beschränkt. Für einzelne höherwertige Schmuckstücke und Uhren sollten Sie zudem passende Nachweise bereithalten.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe sind Wertsachen im Wohnflächenmodell versichert?
Beim Wohnflächenmodell ist die Entschädigung für Wertsachen bis maximal 250.000 € begrenzt. Beim Versicherungssummenmodell gilt die Entschädigung bis zur Versicherungssumme.
Wie viel wird für Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks erstattet?
Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge entschädigen wir je Versicherungsfall bis 3.500 €. Ausgenommen sind Münzen, deren Versicherungswert den Nennwert übersteigt.
Welche Grenze gilt für Schmuck außerhalb eines Wertschutzschranks?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie Sachen aus Gold, Silber und Platin entschädigen wir je Versicherungsfall bis 50.000 €.
Bis zu welchem Betrag sind Urkunden und Wertpapiere versichert?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere außerhalb eines Wertschutzschranks entschädigen wir je Versicherungsfall bis 40.000 €.
Muss ich für Schmuck und Uhren Nachweise vorlegen?
Bei Schmucksachen und Uhren ist darauf zu achten, dass Einzelstücke ab einem Wert von 1.000 € mit Nachweisen zu belegen sind.