Wird auf Reisen etwas gestohlen, greift die Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus auch bei einfachem Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen. Entschädigt wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme, Wertsachen sind bis zu 500 € je Versicherungsfall abgedeckt – wichtig ist die unverzügliche Anzeige bei der Polizei.
- In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden durch einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen aus Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen entwendet werden.
- Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wertsachen gemäß § 13 VHB GVO sind je Versicherungsfall bis zu 500 € mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erweitert den Versicherungsschutz auf Reisen: Werden Ihre versicherten Sachen aus einer Schiffskabine oder einem Schlafwagenabteil gestohlen, springt die Versicherung ein – und zwar auch dann, wenn kein Einbruch nötig war, sondern lediglich ein einfacher Diebstahl vorliegt. Damit die Entschädigung erhalten bleibt, sollten Sie den Diebstahl schnellstmöglich bei der Polizei melden.
Häufige Fragen
Sind gestohlene Sachen aus einer Schiffskabine versichert?
Ja. In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO wird Entschädigung für Schäden durch einfachen Diebstahl geleistet, wenn versicherte Sachen aus Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen entwendet werden.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Es wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt.
Sind auch Wertsachen mitversichert?
Ja. Wertsachen gemäß § 13 VHB GVO sind je Versicherungsfall bis zu 500 € mitversichert.