Die Hausratversicherung der GVO Versicherung schützt im Tarif TOP-VITplus vor einfachem Diebstahl versicherter Sachen aus Krankenzimmern bei stationären Krankenhaus-, Kur- und Rehaaufenthalten – Bargeld ist je Versicherungsfall bis zu 250 € mitversichert, Wertsachen sind ausgeschlossen.
1. Erweiterter Versicherungsschutz bei stationären Aufenthalten:
In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden durch einfachen Diebstahl, wenn versicherte Sachen bei stationären Krankenhaus-, Kur- und Rehaaufenthalten von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
2. Ausschluss von Wertsachen:
Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen gemäß § 13 VHB GVO.
3. Anzeige des Diebstahls:
Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
4. Höhe der Entschädigung:
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Bargeld ist je Versicherungsfall bis zu 250 € mitversichert.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihnen oder einem in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen während eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus, in einer Kur- oder Rehaeinrichtung etwas aus dem Zimmer gestohlen, sind diese Sachen mitversichert – auch dann, wenn es sich um einen einfachen Diebstahl ohne Einbruch handelt. Wichtig ist, den Diebstahl sofort bei der Polizei zu melden. Für Bargeld gilt eine eigene Höchstgrenze, und Wertsachen sind von diesem Schutz nicht erfasst.
Häufige Fragen
Sind gestohlene Sachen aus meinem Krankenhauszimmer versichert?
Ja. Bei stationären Krankenhaus-, Kur- und Rehaaufenthalten leistet die GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus Entschädigung für versicherte Sachen, die durch einfachen Diebstahl aus dem Krankenzimmer entwendet werden.
Wer ist neben mir mitversichert?
Versichert sind Diebstähle von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person aus dem Krankenzimmer.
Bis zu welchem Betrag ist Bargeld versichert?
Bargeld ist je Versicherungsfall bis zu 250 € mitversichert. Darüber hinaus entschädigen wir je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Sind auch Wertsachen abgedeckt?
Nein. Für Wertsachen gemäß § 13 VHB GVO besteht kein Versicherungsschutz.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.