Die GVO Versicherung leistet in ihrer Hausratversicherung auch bei einfachem Diebstahl von Kinderwagen, Roll- und Krankenfahrstühlen sowie Gehilfen und Prothesen – und das selbst außerhalb des Versicherungsortes. Welche Voraussetzungen gelten und wie hoch die Entschädigung ausfällt, erfahren Sie hier.
In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO gilt:
- Wir leisten Entschädigung für Schäden durch einfachen Diebstahl von Kinderwagen, Roll- und Krankenfahrstühlen sowie Gehilfen und Prothesen, auch wenn sich diese außerhalb des Versicherungsortes befinden.
- Lose mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur entschädigt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet werden.
Ihre Obliegenheiten:
- Sie haben die Unterlagen über den Hersteller und Marke zu beschaffen und aufzubewahren.
- Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Höhe der Entschädigung:
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Werden Kinderwagen, Roll- oder Krankenfahrstühle, Gehilfen oder Prothesen gestohlen, springt der Versicherungsschutz auch dann ein, wenn kein Einbruch vorliegt und sich die Gegenstände nicht am Versicherungsort befinden. Wichtig ist, dass Sie Kaufbelege mit Hersteller und Marke aufbewahren und einen Diebstahl umgehend bei der Polizei melden. Zusatzteile sind mitversichert, sofern sie gemeinsam mit dem Hauptgegenstand entwendet wurden.
Häufige Fragen
Sind auch Diebstähle außerhalb der Wohnung versichert?
Ja. Für Kinderwagen, Roll- und Krankenfahrstühle sowie Gehilfen und Prothesen besteht Schutz gegen einfachen Diebstahl, auch wenn sich diese außerhalb des Versicherungsortes befinden.
Sind mit dem Kinderwagen oder Rollstuhl verbundene Zusatzteile mitversichert?
Lose verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur entschädigt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet werden.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Welche Unterlagen muss ich aufbewahren?
Sie haben die Unterlagen über den Hersteller und die Marke zu beschaffen und aufzubewahren.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Der Versicherer entschädigt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.