Kommen durch einen einfachen Diebstahl die Schlüssel abhanden, übernimmt die Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus die notwendigen Kosten für Schlossänderungen der Wohnung – bis zur vereinbarten Versicherungssumme und unter der Voraussetzung, dass der Diebstahl unverzüglich der Polizei gemeldet wird.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt Folgendes im Tarif TOP-VITplus für Schlossänderungskosten durch einfachen Diebstahl:
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 e) VHB GVO:
Wir leisten Entschädigung für die notwendigen Kosten bei Schlossänderungen der Wohnung infolge eines Versicherungsfalles, wenn diese Schlüssel abhandengekommen sind.
2. Anzeigepflicht:
Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
3. Entschädigungsgrenze:
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen im Rahmen eines einfachen Diebstahls Schlüssel gestohlen werden, kann es notwendig sein, die Schlösser Ihrer Wohnung auszutauschen, damit niemand Unbefugtes eindringen kann. Die Kosten für diese Schlossänderung übernimmt der Tarif TOP-VITplus. Wichtig ist dabei, dass Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei melden. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wann werden Schlossänderungskosten übernommen?
Übernommen werden die notwendigen Kosten für Schlossänderungen der Wohnung infolge eines Versicherungsfalles, wenn dabei Schlüssel abhandengekommen sind.
Was muss ich nach einem Diebstahl der Schlüssel tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Bis zu welchem Betrag wird entschädigt?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Auf welcher Grundlage besteht diese Leistung?
Die Leistung besteht in Erweiterung zu § 8 Nr. 1 e) VHB GVO im Tarif TOP-VITplus der Hausratversicherung der GVO Versicherung.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03