Bei einem größeren Schaden übernimmt die GVO Versicherung in der Hausratversicherung im Tarif TOP-VITplus die Sachverständigenkosten bis zu 10.000 €, wenn ein Sachverständigenverfahren eingeleitet wird und der Gesamtschadenaufwand über 10.000 € liegt.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für Sachverständigenkosten Folgendes:
In Erweiterung zu § 15 Nr. 6 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die Sachverständigenkosten:
- bei Einleitung eines Sachverständigenverfahrens,
- bis zu 10.000 €,
- sofern der Gesamtschadenaufwand über 10.000 € liegt.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Wenn es nach einem größeren Schaden Klärungsbedarf über die Höhe der Entschädigung gibt, kann ein Sachverständigenverfahren eingeleitet werden. Die dabei entstehenden Kosten für Sachverständige werden im Rahmen dieser Erweiterung bis zu einem bestimmten Betrag mitgetragen – vorausgesetzt, der Schaden überschreitet insgesamt die genannte Grenze. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Sachverständigenkosten übernommen?
Die Entschädigung für Sachverständigenkosten wird bis zu 10.000 € geleistet.
Welche Voraussetzung muss für die Übernahme erfüllt sein?
Die Kosten werden übernommen, sofern der Gesamtschadenaufwand über 10.000 € liegt und ein Sachverständigenverfahren eingeleitet wird.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung erfolgt in Erweiterung zu § 15 Nr. 6 VHB GVO.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.