Muss der Urlaub oder eine Dienstreise wegen eines erheblichen Schadens am Hausrat abgebrochen werden, übernimmt die GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus die anfallenden Fahrtmehrkosten für die vorzeitige Rückreise – auch für alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für Rückreisekosten nach einem Schaden Folgendes:
- In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die anfallenden Fahrtmehrkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalles die Urlaubs- oder Dienstreise abbrechen müssen. Ersetzt werden in diesem Fall auch die entsprechenden Fahrtmehrkosten für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
- Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 € übersteigt.
- Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs- oder Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
- Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt die Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wenn während einer Urlaubs- oder Dienstreise zu Hause ein größerer Schaden am Hausrat eintritt und Sie deshalb vorzeitig zurückkehren müssen, werden die zusätzlichen Fahrtkosten für die Rückreise übernommen. Das gilt auch für die Personen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben und mitgereist sind. Voraussetzung ist, dass der Schaden eine gewisse Größe hat und die Reise in einen bestimmten Zeitraum fällt.
Häufige Fragen
Ab welchem Schaden gilt ein Versicherungsfall als erheblich?
Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 € übersteigt.
Werden auch die Rückreisekosten meiner Familie übernommen?
Ja. Ersetzt werden auch die entsprechenden Fahrtmehrkosten für die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
Welche Reisen gelten als Urlaubs- oder Dienstreise?
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt die Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
Welches Reisemittel wird für die Rückreise ersetzt?
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs- oder Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Es wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03