Muss eine Urlaubs- oder Dienstreise wegen eines erheblichen Schadens storniert werden, übernimmt die Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus die anfallenden Stornogebühren – auch für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Erfahren Sie, wann ein Versicherungsfall als erheblich gilt und welche Grenzen bei der Erstattung greifen.
Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO:
Wir leisten Entschädigung für die anfallenden Stornogebühren, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalles die Urlaubs- oder Dienstreise stornieren müssen. Ersetzt werden in diesem Fall auch die entsprechenden Stornogebühren für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
Wann ein Versicherungsfall als erheblich gilt:
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 € übersteigt und die Anwesenheit von Ihnen notwendig ist.
Was als Urlaubs- oder Dienstreise gilt:
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt die Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
Umfang der Mitversicherung:
- Die Mitversicherung der Reiserücktrittskosten gilt nur, soweit kein anderer Versicherungsschutz besteht oder ein anderer etwaiger Versicherungsschutz nicht ausreichend ist (Subsidiärdeckung).
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wenn zu Hause ein größerer Schaden eintritt und Sie deshalb Ihre geplante Reise nicht antreten können, springt die Versicherung für die Stornokosten ein. Voraussetzung ist, dass der Schaden bedeutend genug ist und Ihre Anwesenheit erforderlich macht. Auch Mitreisende aus Ihrem Haushalt profitieren davon. Diese Leistung greift nur dann, wenn keine andere Versicherung den Schaden ausreichend abdeckt.
Häufige Fragen
Wann werden Stornogebühren für eine Reise erstattet?
Die Stornogebühren werden ersetzt, wenn Sie die Urlaubs- oder Dienstreise wegen eines erheblichen Versicherungsfalles stornieren müssen.
Wann gilt ein Versicherungsfall als erheblich?
Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 € übersteigt und Ihre Anwesenheit notwendig ist.
Sind auch Mitreisende aus dem Haushalt abgesichert?
Ja, ersetzt werden auch die entsprechenden Stornogebühren für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
Welche Reisedauer ist abgedeckt?
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt die Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
Greift der Schutz auch, wenn eine andere Versicherung besteht?
Die Mitversicherung gilt nur, soweit kein anderer Versicherungsschutz besteht oder ein anderer etwaiger Versicherungsschutz nicht ausreichend ist (Subsidiärdeckung).
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03