Wenn nach einem Versicherungsfall provisorische Reparatur- und Sicherungsmaßnahmen nötig werden, übernimmt die Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus die notwendigen Kosten für behelfsmäßig ausgeführte Reparaturen zum Schutz versicherter Sachen – je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Im Tarif TOP-VITplus gilt für Reparaturkosten für provisorische Reparatur- und Sicherungsmaßnahmen Folgendes:
- In Erweiterung zu § 8 Nr. 1i) VHB GVO leisten wir Entschädigung für die notwendigen Kosten für die behelfsmäßig ausgeführten Reparaturen zum Schutz versicherter Sachen infolge eines Versicherungsfalles.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Muss nach einem Schaden schnell etwas notdürftig repariert oder gesichert werden, damit die versicherten Sachen geschützt bleiben, werden die dafür notwendigen Kosten für solche behelfsmäßigen Reparaturen erstattet. Die Erstattung erfolgt je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei provisorischen Reparatur- und Sicherungsmaßnahmen erstattet?
Erstattet werden die notwendigen Kosten für die behelfsmäßig ausgeführten Reparaturen zum Schutz versicherter Sachen infolge eines Versicherungsfalles.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung erfolgt in Erweiterung zu § 8 Nr. 1i) VHB GVO.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.