Die Hausratversicherung der GVO Versicherung erstattet im Tarif TOP-VITplus Schäden durch Trickdiebstahl am Versicherungsort – also wenn sich ein Dieb durch Täuschung Zutritt zur Wohnung verschafft und dort versicherte Sachen entwendet. Erfahren Sie, welche Entschädigungsgrenze gilt und welche Pflichten Sie im Schadenfall beachten müssen.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes im Tarif TOP-VITplus für Trickdiebstahl am Versicherungsort:
In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Trickdiebstahl. Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb durch Täuschung Zutritt zur Wohnung verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Ihre Pflichten im Schadenfall:
- Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen.
- Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Entschädigungsgrenze:
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 10.000 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Täter durch eine Täuschung in Ihre Wohnung gelassen und stiehlt dort versicherte Gegenstände, ist dieser Trickdiebstahl über den Tarif TOP-VITplus mitversichert. Wichtig ist, dass Sie den Vorfall umgehend bei der Polizei melden. Für die Entschädigung gilt eine Obergrenze je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Was gilt als Trickdiebstahl?
Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb durch Täuschung Zutritt zur Wohnung verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Im Tarif TOP-VITplus entschädigt die GVO Versicherung je Versicherungsfall bis zu 10.000 €.
Muss ich den Trickdiebstahl bei der Polizei anzeigen?
Ja. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Was passiert, wenn ich den Diebstahl nicht rechtzeitig melde?
Verletzen Sie die Anzeigepflicht, kann die GVO Versicherung unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.