Die Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus entschädigt Überspannungsschäden durch Blitzschlag: Beschädigungen an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes sind je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt Folgendes im Tarif TOP-VITplus für Überspannungsschäden durch Blitzschlag:
- In Erweiterung zu § 2 Nr. 3 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes entstehen.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Blitz einschlägt, kann es zu Überspannung, Überstrom oder einem Kurzschluss kommen, der elektrische Geräte und Einrichtungen beschädigt. Der Tarif TOP-VITplus deckt solche Schäden zusätzlich zur allgemeinen Regelung ab. Die Erstattung erfolgt pro Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei Überspannung durch Blitzschlag abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung erfolgt in Erweiterung zu § 2 Nr. 3 VHB GVO.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03