Die Hausratversicherung der GVO Versicherung erstattet im Tarif TOP-VITplus Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen, sofern diese nachweislich von außen einwirken. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Schäden ausgeschlossen sind und bis zu welcher Grenze entschädigt wird.
Für Schäden durch Stromschwankungen gilt Folgendes:
In Erweiterung zu § 2 Nr. 3 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankungen nachweislich von außen auf die versicherten Sachen einwirken.
Der Versicherer haftet nicht für Schäden:
- durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluss der Versicherung vorhanden und dem Versicherungsnehmer bekannt waren.
- die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt.
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif TOP-VITplus schützt Ihre elektrischen Geräte, wenn Schwankungen im Stromnetz von außen auf sie einwirken und dadurch ein Schaden entsteht. Wichtig ist, dass sich diese Einwirkung von außen nachweisen lässt. Bereits bekannte Mängel sowie absichtlich verursachte Schäden sind nicht abgedeckt. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Stromschwankungen sind versichert?
Versichert sind Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen, wenn diese nachweislich von außen auf die versicherten Sachen einwirken.
Welche Voraussetzung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass die Stromschwankungen nachweislich von außen auf die versicherten Sachen einwirken.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht gedeckt sind Schäden durch Fehler und Mängel, die bei Abschluss der Versicherung vorhanden und dem Versicherungsnehmer bekannt waren, sowie Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Der Versicherer entschädigt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Inhalte aus: Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03