In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Schäden durch Stromschwankungen :
1. In Erweiterung zu § 2 Nr. 3 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden an versicherten elektrischen Geräten durch Stromschwankungen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankungen nachweislich von außen auf die versicherten Sachen einwirken.
2. Der Versicherer haftet nicht für Schäden
2.1 durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluss der Versicherung vorhanden und dem Versiche-
rungsnehmer bekannt waren.
2.2 die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03