In der Hausratversicherung der GVO Versicherung sind im Tarif TOP-VITplus auch Schäden durch einen Transportmittelunfall abgesichert: Werden versicherte Sachen in einem Kraftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert und durch einen Unfall beschädigt, zerstört oder gehen sie verloren, greift der Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
In Erweiterung zu den VHB GVO gilt:
- Die Beschädigung, Zerstörung und der Verlust versicherter Sachen durch einen Unfall eines Kraftfahrzeuges oder eines öffentlichen Verkehrsmittels, mit dem die versicherten Sachen befördert wurden, ist mitversichert.
Entschädigung:
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie versicherte Sachen in einem Auto oder in einem öffentlichen Verkehrsmittel transportieren und diese durch einen Unfall des Fahrzeugs beschädigt, zerstört werden oder verloren gehen, sind sie über den Tarif TOP-VITplus abgesichert. Die Erstattung erfolgt für jeden Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Was ist beim Transportmittelunfall versichert?
Versichert sind die Beschädigung, Zerstörung und der Verlust versicherter Sachen durch einen Unfall eines Kraftfahrzeuges oder eines öffentlichen Verkehrsmittels, mit dem die Sachen befördert wurden.
In welchen Transportmitteln gilt der Schutz?
Der Schutz gilt beim Transport in einem Kraftfahrzeug oder in einem öffentlichen Verkehrsmittel.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Es wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus als Erweiterung zu den VHB GVO.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03