Die Hausratversicherung der GVO Versicherung übernimmt im Tarif TOP-VITplus die Schlossänderungskosten für Wertschutzschränke und Wertbehältnisse, wenn nach einem Versicherungsfall die dazugehörigen Schlüssel abhandengekommen sind – erstattet wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Schlossänderungskosten für Wertschutzschränke und Wertbehältnisse:
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 e) VHB GVO:
- Wir leisten Entschädigung für die Kosten bei Schlossänderungen von Wertschutzschränken und Wertbehältnissen infolge eines Versicherungsfalles, wenn deren Schlüssel abhandengekommen sind.
2. Höhe der Entschädigung:
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schadenereignis die Schlüssel zu einem Wertschutzschrank oder einem anderen Wertbehältnis verloren gehen, kommt die Versicherung für die Kosten auf, das Schloss zu ändern. Diese Leistung ist eine Erweiterung der Bedingungen und wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei Schlossänderungen übernommen?
Erstattet werden die Kosten für Schlossänderungen von Wertschutzschränken und Wertbehältnissen infolge eines Versicherungsfalles, wenn deren Schlüssel abhandengekommen sind.
Bis zu welchem Betrag wird entschädigt?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Auf welche Bedingung bezieht sich diese Leistung?
Die Leistung gilt in Erweiterung zu § 8 Nr. 1 e) VHB GVO.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03