Wird die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar, übernimmt die GVO Versicherung in der Hausratversicherung im Tarif TOP-VITplus die notwendigen Hotelkosten – und das ganz ohne zeitliche Begrenzung. Welche Voraussetzungen gelten und was Sie nachweisen müssen, lesen Sie hier.
In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 c) VHB GVO:
Wir leisten Entschädigung für entstandene Hotelkosten ohne zeitliche Begrenzung, sofern die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar wurde und für Sie auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Nachweis der Kosten:
Sie haben infolge eines Versicherungsfalles die notwendigen Kosten des Hotels oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten nachzuweisen.
Höhe der Entschädigung:
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Die Hotelkosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den bisherigen Wohnungsverhältnissen stehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem versicherten Schaden nicht mehr bewohnbar ist und es Ihnen auch nicht zuzumuten ist, in einem noch bewohnbaren Teil zu bleiben, können Sie in einem Hotel oder einer vergleichbaren Unterkunft unterkommen. Die dafür notwendigen Kosten werden übernommen – ohne zeitliche Grenze, jedoch nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme und passend zu Ihren bisherigen Wohnverhältnissen. Die Kosten müssen belegt werden.
Häufige Fragen
Gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Hotelkosten?
Nein, die Entschädigung für Hotelkosten wird ohne zeitliche Begrenzung geleistet, sofern die Wohnung unbewohnbar wurde und die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Muss ich die Hotelkosten nachweisen?
Ja, Sie müssen infolge eines Versicherungsfalles die notwendigen Kosten des Hotels oder einer ähnlichen Unterbringung ohne Nebenkosten nachweisen.
Bis zu welcher Höhe werden Hotelkosten erstattet?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den bisherigen Wohnungsverhältnissen stehen.
Wann besteht überhaupt Anspruch auf Hotelkosten?
Der Anspruch besteht, wenn die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar wurde und für Sie auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03