Übersteigt in der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, können Versicherer und Versicherungsnehmer die Herabsetzung der Summe verlangen – und bei betrügerischer Absicht wird der Vertrag sogar nichtig.
Herabsetzung der Versicherungssumme:
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist für die Höhe der Prämie der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Überversicherung in betrügerischer Absicht:
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig.
Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Eine Überversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme deutlich höher ist als der tatsächliche Wert des versicherten Gebäudes. In diesem Fall können beide Seiten – Versicherer wie Versicherungsnehmer – dafür sorgen, dass die Summe auf ein angemessenes Maß gesenkt wird. Entsprechend passt sich auch die Prämie an. Wurde die Überversicherung dagegen bewusst genutzt, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen, hat der Vertrag keinen Bestand.
Häufige Fragen
Was ist eine Überversicherung?
Eine Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich übersteigt.
Wer kann eine Herabsetzung der Versicherungssumme verlangen?
Sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer können verlangen, dass die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Was passiert mit der Prämie nach einer Herabsetzung?
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Was gilt bei einer Überversicherung in betrügerischer Absicht?
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.