Nach einem Schadenfall in der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag kündigen. Wer welche Fristen und Formen einhalten muss und bis wann die Kündigung möglich ist, erfahren Sie hier im Überblick.
1. Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
2. Kündigung durch Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen – und zwar:
- mit sofortiger Wirkung oder
- zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres.
3. Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, sind beide Vertragsseiten nicht dauerhaft aneinander gebunden: Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können den Vertrag beenden. Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich in Textform erfolgt und die genannten Fristen beachtet werden.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer – den Versicherungsvertrag kündigen.
Bis wann ist die Kündigung nach einem Schaden möglich?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
In welcher Form muss die Kündigung erklärt werden?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Zu welchem Zeitpunkt kann der Versicherungsnehmer kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.