In der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Was das für den Versicherungsschutz bedeutet, erfahren Sie hier.
In der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Repräsentanten:
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Repräsentant ist eine Person, die anstelle des Versicherungsnehmers für das versicherte Gebäude verantwortlich ist. Handelt oder weiß ein solcher Repräsentant etwas, so wird dies dem Versicherungsnehmer so angerechnet, als hätte er selbst gehandelt oder Bescheid gewusst.
Häufige Fragen
Was bedeutet die Zurechnung von Repräsentanten in der Wohngebäudeversicherung?
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Wessen Verhalten wird dem Versicherungsnehmer angerechnet?
Angerechnet wird die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten.
Gilt diese Regelung in der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung?
Ja, in der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung gilt, dass sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen muss.