Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung gelten ausstehende Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet – doch bei Zahlungsverzug oder wenn eine Entschädigung fällig wird, werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode sofort fällig. Was das für Ihre Ratenzahlung bedeutet.
Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn:
- der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder
- eine Entschädigung fällig wird.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Beitrag in Raten zahlen, dürfen Sie die noch offenen Raten bis zum jeweils vereinbarten Zahlungstermin behalten – sie gelten so lange als gestundet. Kommen Sie jedoch mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug, oder wird eine Entschädigung fällig, dann sind die noch offenen Raten der laufenden Versicherungsperiode auf einen Schlag zu zahlen.
Häufige Fragen
Was bedeutet Stundung der Raten bei der Ratenzahlung?
Ist Ratenzahlung vereinbart, gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Wann werden die gestundeten Raten sofort fällig?
Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine Entschädigung fällig wird.
Welche Raten sind bei Verzug oder Entschädigung sofort zu zahlen?
Sofort fällig werden die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode.
Genügt bereits ein teilweiser Verzug für die sofortige Fälligkeit?
Ja. Die sofortige Fälligkeit tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät.