Die Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung erklärt, welche Sachen am Versicherungsort geschützt sind: das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude mit Bestandteilen, Zubehör und Terrassen. Erfahren Sie, was zählt, was ausgeschlossen ist und was sich gesondert versichern lässt.
1. Beschreibung des Versicherungsumfangs
Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Weitere Grundstückbestandteile sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind.
2. Definitionen
- a) Gebäude im Sinne dieser Regelungen sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die der überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind und gegen äußere Einflüsse schützen können.
- b) Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
- c) Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmungen des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
- d) Grundstückbestandteile sind die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
- e) Versicherungsgrundstück ist das Flurstück / sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht (Versicherungsort). Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, so gilt als Versicherungsort derjenige Teil des Flurstücks, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem / den im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude(n) ausschließlich zugehörig ist.
3. Ausschlüsse
- a) Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (z. B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
- b) Nicht versichert sind in das Gebäude nachträglich eingefügte, nicht aber ausgetauschte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
- c) Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
4. Gesondert versicherbar
a) Abweichend von Nr. 3 b) gelten in das Gebäude nachträglich eingefügte, nicht aber ausgetauschte Sachen als versichert, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt.
b) Als Grundstückbestandteile gelten mitversichert, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden:
- aa) Carports,
- bb) Gewächs- und Gartenhäuser,
- cc) Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
- dd) Hof- und Gehwegbefestigungen,
- ee) Hundehütten,
- ff) Masten- und Freileitungen,
- gg> Wege- und Gartenbeleuchtungen.
Was bedeutet das konkret?
Geschützt ist das Wohngebäude, das im Versicherungsschein steht – zusammen mit dem, was fest dazugehört (Bestandteile), dem passenden Zubehör und den unmittelbar anschließenden Terrassen. Manches ist von vornherein nicht dabei, etwa Photovoltaikanlagen oder Daten. Bestimmte Außenanlagen wie Carports oder Gartenhäuser lassen sich zusätzlich einschließen. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind Ihr Versicherungsschein und die Bedingungen.
Häufige Fragen
Was ist grundsätzlich versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück.
Sind Photovoltaikanlagen mitversichert?
Nein. Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen, zum Beispiel Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung.
Was zählt als Versicherungsort?
Der Versicherungsort ist das Flurstück bzw. die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht. Teilen sich mehrere Gebäude ein Flurstück, gilt als Versicherungsort derjenige Teil, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung dem im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude ausschließlich zugehörig ist.
Welche Grundstückbestandteile lassen sich gesondert einschließen?
Gesondert mitversichert gelten, soweit sie sich auf dem bezeichneten Grundstück befinden: Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Hof- und Gehwegbefestigungen, Hundehütten, Masten- und Freileitungen sowie Wege- und Gartenbeleuchtungen.
Sind elektronisch gespeicherte Daten versichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für ihre Wiederherstellung sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Dokumentversion: 2020.03