Die Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser oder Naturgefahren wie Sturm und Hagel – wobei die Gefahrengruppen einzeln oder kombiniert versicherbar sind. Nicht versichert sind hingegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
1. Versicherungsfall
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- a) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- b) Leitungswasser
- c) Naturgefahren:
- aa) Sturm, Hagel
- bb) Weitere Elementargefahren, soweit gesondert vereinbart
Jede der Gefahrengruppen nach a), b) und c) aa) kann auch einzeln versichert werden.
Die Gefahrengruppe nach c) bb) kann ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren unter a) bis c) aa) genannten Gefahren versichert werden.
2. Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
a) Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
b) Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
c) Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren beschädigt, zerstört werden oder abhandenkommen. Dazu zählen unter anderem Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Manche dieser Gefahrengruppen lassen sich einzeln absichern, andere nur in Kombination. Für Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie besteht dagegen kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges (seiner Teile oder Ladung), durch Leitungswasser sowie durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Weitere Elementargefahren sind versichert, soweit gesondert vereinbart.
Kann ich einzelne Gefahren separat versichern?
Jede der Gefahrengruppen Brand, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel kann auch einzeln versichert werden. Die weiteren Elementargefahren lassen sich ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren dieser genannten Gefahren versichern.
Sind Schäden durch Krieg versichert?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Was gilt bei Schäden durch Kernenergie?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch innere Unruhen.