In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Versehensklausel :
1. Unterlassen Sie eine obliegende Anzeige oder geben Sie fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlassen fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn Sie nachweisen, dass das Versäumnis nur auf ein Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wird.
2. Handelt es sich um die Anzeige eines Umstandes, aufgrund dessen ein Zuschlagsbeitrag zu entrichten ist, so haben Sie den Zuschlagsbeitrag ab dem Zeitpunkt zu entrichten, an dem der Umstand eingetreten ist.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03