In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die notwendigen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur von versicherten Sachen über nachhaltige Unternehmen. Voraussetzung für die Leistung der Mehrkosten ist, dass die Nachhaltigkeit eines Unternehmens vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur durch die GVO anerkannt wird.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 50% der notwendigen Mehrkosten, maximal
2.500 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03