In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Best-Leistungsgarantie und Besserstellungsklausel/ Besitzstandsgarantie :
1. Best-Leistungsgarantie Sollte ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Hausratversicherung mit weitreichenderem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen als der Versicherer anbieten, werden wir im Schadenfall
a) den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern,
b) die Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der Entschädigungsgrenze des anderweitigen Versicherers, jedoch maximal bis zu der diesem Vertrag zugrunde liegenden generellen Versicherungssumme erweitern,
c) die Selbstbeteiligungen, sofern es sich nicht um generell zum Vertrag vereinbarte handelt, auf die Höhe solcher eines anderweitigen Vertrages reduzieren.
2. Es muss sich um benannte Einschlüsse ohne Zuschlagsbeitrag handeln, Deckungen auf „All Risk“Basis oder Einschlüsse, die generell eine Beitragspflicht unterliegen, wie zum Beispiel Einschluss Fahrraddiebstahl fallen nicht darunter.
3. Besserstellungsklausel/ Besitzstandsgarantie Sollte sich im Schadenfall herausstellen, dass Sie durch die Hausrat-Versicherungsbedingungen des Vorvertrages beim unmittelbar vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wären, wird nach den Versicherungsbedingungen des direkten Vorvertrages reguliert. Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass
a) ununterbrochen Versicherungsschutz bestand;
b) die Besserstellungen aus dem direkten Vorvertrag resultieren;
c) die im aktuellen Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungssummen die Höchstersatzleistung darstellen. Die Besitzstandsgarantie beschränkt sich auf 3 Jahre nach Erstbeginn der Versicherung.
4. Voraussetzung ist, dass Sie die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brie
f) nachweisen. Die Begrenzung der Gesamtleistung gemäß § 12 Abschnitt VHB GVO bleibt unberührt.
5. Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind generell jegliche Assistanceleistungen, wie unter anderem Notund Handwerkerservice, juristische Hilfeleis- tungen, Betreuungsleistungen, aufgrund beruflicher, nebenberuflicher, gewerblicher und landwirtschaftlicher Risiken, wegen Vorsatz, weitere Elementargefahren und/oder diesbezügliche Leistungserweiterungen. Weitere Elementargefahren sind: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Starkregen, wegen Kernenergierisiken und Feuerhaftungsversicherungen, wegen Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art und der Verwendung von nuklearen Brennstoffen oder nuklearen Abfall.
6. Teil-Kündigungsmöglichkeit Diese Regelung der „GVO Best-Leistungsgarantie“ und der „Besserstellungsklasuel/ Besitzstandsgarantie“ können ohne Aufhebung des Gesamtvertrages von beiden Vertragspartnern ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brie
f) unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der andere Vertragspartner ist in diesem Fall berechtigt, die Aufhebung des Hauptvertrages zum selben Zeitpunkt zu verlangen.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03