In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Prämienanpassungsklausel :
In Erweiterung zu § 10 Nr. 2 VHB GVO sind wir berechtigt, unsere Tarife für die Hausratversicherung (Prämiensatz in Promille für die einzelne Risikoart sowie Prämienzuschläge für erweiterten Versicherungsschutz) mit sofortiger Wirkung für die bestehenden Versicherungsverträge aufgrund der Schadenund Kostenentwicklung anzupassen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der Versicherungsprämi
e) wiederherzustellen. Dabei haben wir die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik zu berücksichtigen.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03